Änderung Leistungsbegrenzung

Mit der im Herbst 2022 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung und der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung (Funkrundsteuerempfänger) aufgehoben.

Bestandsanlagen ab Inbetriebsetzungsjahr 2014, mit Inbetriebnahmedatum bis einschließlich 14.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 7 kWp, können ab 01.01.2023 die Aufhebung der 70-%-Regelung, bzw. die Deaktivierung der technischen Einrichtung zur Steuerung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anzeigen.

Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung > 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022) müssen die netzdienliche Steuerung (70-%-Regelung oder technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung) weiterhin erfüllen.

Anzeige beim Netzbetreiber

Vor der Aufhebung der 70% Einspeiseleistung steht die Genehmigung durch den Netzbetreiber. Jeder Netzbetreiber hat andere Bedingungen. Bitte besuchen Sie deren Seite, um mehr zu erfahren.
Netzbetreiber in unserem Einzugsgebiet:

Schleswig Holstein Netz

Stadtwerke Kiel

Versorungsbetriebe Kronshagen

Gemeindewerke Heikendorf

Stellen Sie notwendige Anträge oder Mitteilungen, je nach Netzbetreiber sind es nur Meldungen, keine Anträge, die durch den Netzbetreiber bestätigt und damit genehmigt werden. Dokumentieren Sie den Verlauf bzw. das Sendeprotokoll für einen Nachweis an uns.

Erst genehmigen lassen, dann einen Termin mit uns vereinbaren!

Haben Sie einen Nachweis über die Anzeige beim Netzbetreiber, können wir die Abschaltung der Leistungbegrenzung durchführen. Dieses kann im besten Falle online über den Teamviewer realisiert werden oder bei einen vor Ort Termin.
Je nach Wechselrichter und Methode berechnen wir zwischen 100€ und 220€ zzgl. MwSt für unsere Leistung.

Dieses ist ein Service für unsere Bestandskunden!

Mögliche Mehrerlöse

Die nachfolgenden Beispielrechnungen zeigen den reinen Mehrerlös pro Jahr ohne die Betrachtung individueller Sondereffekte wie z.B. Steuer. Für die Berechnung wurden die folgenden Annahmen getroffen:
1.000 Sonnenstunden pro Jahr
3 % erzielbarer Mehrertrag
Potenzielle Mehrerlöse pro Jahr:

Quelle: Schleswig-Holstein Netz