Wallboxen und Firmenfahrzeuge

Ladung des Dienstwagens an der heimischen Wallbox – Abrechnung mit dem Arbeitgeber
Hier kommt es auf die Vorgaben durch Ihren Arbeitgeber an:

Variante 1: Der Einfachheit halber einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Ladekostenpauschale, ähnlich wie es bereits mit dem Finanzamt
abgerechnet wird. Das bedeutet freie Wallboxwahl für den Arbeitnehmer.

Variante 2: Generell unterscheidet eine Wallbox nicht zwischen den Fahrzeugen, die an ihr geladen werden. So kann dem Arbeitgeber nicht glaubhaft gemacht werden, dass das Firmenfahrzeug und nicht ein Privatfahrzeug geladen wurde. Genügt Ihrem Arbeitgeber der separate Ladenachweis über die Ladung des Dienstwagens, kann das über eine RFID Karte erfolgen, so kann man Fahrzeuge an der Wallbox unterscheiden, indem man vor dem Ladevorgang das Fahrzeug  mittels einer RFID Karte identifiziert.

Variante 3: Ihr Arbeitgeber findet die Variante mit der RFID Karte pro Fahrzeug akzeptabel, möchte aber einen Eichkonformen Ladezähler angeschlossen sehen, der den Ladevorgang eichgerecht dokumentiert.

Hier unterscheidet man in MID Zähler und Eichkonformer Zähler
MID konforme Zähler: Kommen im Privaten und halb öffentlichen Bereich zum Einsatz bzw. überall dort wo keine Öffentliche Abrechnung des Stroms erfolgt.
Eichrechtskonforme Zähler: Kommen im halb öffentlichen bis öffentlichen Bereichen zum Einsatz bzw. überall wo Öffentlich Kilowattstunden genau abgerechnet werden soll.

In der Regel verlangt der Arbeitgeber einen MID konformen Zähler mit RFID Karte, damit sollte die Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber
erfüllt sein.