PHOTOVOLTAIK UND STEUERRECHT

WAS PRIVATE ANLAGENBETREIBER WISSEN SOLLTEN

Photovoltaikanlagen in Privathaushalten erzeugen nicht nur Strom für die Eigenversorgung, sondern auch Überschüsse,
die ins Netz eingespeist werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert dafür eine Vergütung. Es lohnt
sich in der Regel, eine Photovoltaikanlage möglichst groß auszulegen und diese Einspeisevergütung in Anspruch zu
nehmen.
Da mit der Stromeinspeisung Einkünfte erzielt werden, stellen sich steuerliche Fragen. Die wichtigsten wollen wir in
diesem Überblick kurz beantworten. Außerdem geben wir Hinweise, wo Sie tiefergehende Informationen finden und
wie Sie praktisch vorgehen können.
Wir beschränken uns hier auf den häufigsten Fall: Privathaushalte, die auf ihrem selbst genutzten Haus eine Photovoltaikanlage betreiben. In anderen Fällen und wenn Sie bereits selbständig tätig sind, einen landwirtschaftlichen oder
Gewerbebetrieb führen, sollten Sie sich gezielt informieren und individuelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Wer mit dem Steuerrecht auf Kriegsfuß steht, wird kaum Spaß daran finden, sich wegen einer Photovoltaikanlage damit
beschäftigen zu müssen. Die wichtigsten Fragen sind aber gar nicht so kompliziert, wie das Steuerrecht auf den
ersten Blick erscheint. Es gibt auch kein spezielles Steuerrecht für Photovoltaik. Die Besonderheiten dieser Anlagen
eröffnen aber einerseits steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und andererseits einige Fallen, in die man nicht
tappen sollte

Zwei Sichtweisen: Brille des Finanzamts und ihre private Wirtschaftlichkeitsrechnung

Das Finanzamt betrachtet die finanziellen Sachverhalte Ihrer Photovoltaikanlage durch eine andere Brille als Sie.

Gewinnerzielung durch die private Brille

Für Sie privat ist die Photovoltaikanlage eine Möglichkeit,
Strom selbst zu gewinnen und zuhause zu verbrauchen.
Der Eigenverbrauch des Solarstroms steht im Vordergrund. Für die Wirtschaftlichkeit der Anlage zählen dab

vorwiegend die gesparten Strombezugskosten. Die Überschusseinspeisung ins Netz mit der Einspeisevergütung
ist wichtig aber eher ein Nebenaspekt.

Beispielrechnung aus privater Sicht
Photovoltaikanlage 10 kWp (Nennleistung)
geschätzter jährlicher Ertrag 9.000 kWh (900 kWh pro kWp)
Eigenverbrauch 2.000 kWh
Überschusseinspeisung 7.000 kWh
Einspeisevergütung 0,07 €/kWh
Stromkosten im Durchschnitt 0,30 €/kWh*
Wirtschaftlichkeitsrechnung durch die „private Brille“
Kosten
Investition 15.000 €
Betriebskosten über 20 Jahre 4.400 €
Summe Kosten 19.400 €
Einnahmen & Einsparung
Eigenverbrauch
2.000 kWh × 0,30€* x 20 Jahre = 12.000 €
Einspeisevergütung
7.000 kWh × 0,07€ x 20 Jahre = 9.800 €
Summe Einnahmen & Einsparung 21.800 €
Ergebnis (aus privater Sicht) 2.400 €
d. h. die Photovoltaikanlage ist finanziell eine lohnende Investition
* Die 0,30 € entsprechen einem durchschnittlichen Arbeitspreis für den Strom (ohne Grundpreis) über ein Zeitraum von 20 Jahren bei einem jährlichen Preisanstieg von 1 Prozent.