Die Kieler Ratsversammlung hat am 17. Februar 2022 eine neue Förderrichtlinie für die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen beschlossen.
Ab 2022 stehen pro Jahr Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro für Kieler Bürger*innen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Institutionen zur Verfügung. Ab dem 1. April 2022 können die Förderungen beantragt werden.
Mögliche Zuwendungsempfänger*innen sind juristische und natürliche Personen, die im Eigentum oder Besitz geeigneter Immobilien und/oder Liegenschaften auf Kieler Stadtgebiet sind und beabsichtigen, eine Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage auf/an ihrem Gebäude zu installieren oder eine Post-EEG-Anlage auf dem eigenen Gebäude auf Eigenverbrauch umzustellen.
Zu den Zuwendungsempfänger*innen zählen insbesondere:
Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen
Private Hauseigentümer*innen
Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
Unternehmen
Vereine und Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
Genossenschaften
Mieter*innen
Wird eine Maßnahme durch ein Drittunternehmen durchgeführt (Contracting- oder Pachtmodelle), kann auch hierfür eine Förderung gewährt werden. Auch hier muss der Antrag durch die Eigentümer*innen oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte des Wohngebäudes gestellt werden.
Quelle und Antragstellung: Kiel.de
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