Bund und Länder bereiten derzeit die Einführung einer PV-Pflicht für Neubauten von Gebäuden und Parkplätzen vor. Einige Bundesländer haben diese z.T. bereits ab Januar 2022 in die Landesbauordnungen aufgenommen oder entsprechende Verordnung für nachhaltiges Bauen verabschiedet.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein führen die PV-Pflicht bereits ab 01.01.2022 ein, Rheinland-Pfalz ab Januar 2023. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen befinden sich in der Planung für die PV-Pflicht.

Die Pflicht gilt für Neubauten ab einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen bei Nichtwohngebäuden. Wird ab dem kommenden Jahr z.B. ein neuer Einkaufsmarkt gebaut, muss der dazugehörige Parkplatz ab einer bestimmten Größe überdacht und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

Auch Bauanträge von Privatleuten und Gemeinden werden nur noch genehmigt, wenn eine PV-Überdachung bei großen Parkplatzflächen vorgesehen ist. Damit entsteht neben der Verpflichtung zur Installation von PV Anlagen auf oder an Gebäuden auch eine Pflicht für PV-Anlagen auf Parkplätzen.
Bundesweit muss außerdem jeder dritte Stellplatz von Nichtwohngebäuden mit Leitungen für Elektroauto-Ladesäulen versehen werden, um Ladestationen nachrüsten zu können.

Quelle: SolarServer, Land Schleswig-Holstein

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